- Zahlung erst nach der Montage
- Festpreis schriftlich vorab
- Versichert bis 5 Mio. €
Viele Mietwohnungen in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen werden ohne Küche vermietet. Andere haben eine Küche des Vermieters, die alt ist oder nicht zu den eigenen Geräten passt. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Darf ich als Mieter einfach meine eigene Küche einbauen lassen – und was passiert mit ihr, wenn ich wieder ausziehe?
Dieser Ratgeber zeigt, was der Vermieter erlauben muss, wo er zustimmen muss, was für eine mitvermietete Küche gilt und welche Rechte und Fristen beim Auszug wichtig sind. Die Angaben stützen sich auf das BGB, ein Urteil des Bundesgerichtshofs und die Hinweise des Berliner Mietervereins, jeweils mit Quelle. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen sie nicht; bei Streit helfen ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.
Zwei Fälle, die man auseinanderhalten muss
- Die Wohnung hat keine Küche: Sie bringen Ihre eigene mit. Die Küche bleibt Ihr Eigentum und ist rechtlich eine Einrichtung, mit der Sie die Wohnung ausstatten.
- Die Wohnung hat eine Küche des Vermieters: Sie ist mitvermietet und gehört zur Mietsache. Wer sie ersetzen will, braucht eine Absprache mit dem Vermieter.
Ein Sonderfall ist die Küche des Vormieters. Hat der Vormieter sie zurückgelassen und haben Sie keine Ablöse gezahlt, gilt sie laut Berliner Mieterverein (MieterMagazin 11/2018) als vom Vermieter gestellt, sofern der Mietvertrag nichts anderes sagt.
Eigene Küche einbauen: Was der Vermieter erlauben muss
Eine Küche ist zunächst Mobiliar. Wie Sie Ihre Wohnung einrichten, entscheiden Sie im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 535 BGB selbst. Der Berliner Mieterverein verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek aus dem Jahr 1993: Der Vermieter darf den Einbau einer Einbauküche nicht verbieten.
Zustimmung brauchen Sie dagegen für bauliche Veränderungen. Der Mieterverein nennt als Beispiele neue Anschlüsse und einen Wanddurchbruch für eine Abzugshaube. Typische Fälle in der Praxis:
- eine neue Wasser- oder Abwasserleitung, weil die Spüle an eine andere Wand soll,
- ein neuer Starkstromanschluss für Herd oder Kochfeld,
- ein Durchbruch nach außen für eine Abluft-Dunstabzugshaube,
- das Entfernen oder Neuverlegen von Fliesen.
Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor der Monteur kommt. Eine E-Mail mit Plan und der Bestätigung des Vermieters genügt meist als Beleg. Für Dübellöcher an Hängeschränken lohnt sich dieselbe Absprache: Klären Sie gleich mit, ob Sie die Löcher beim Auszug schließen müssen.
Strom, Wasser, Gas: wer was anschließen darf
Unabhängig von der Zustimmung des Vermieters gilt: Neue Leitungen und Änderungen an der Anlage dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen. Das regeln § 13 NAV für Strom, § 13 NDAV für Gas und § 12 AVBWasserV für Wasser. Ein Küchenmonteur baut Schränke, Arbeitsplatte und Geräte auf und schließt Spüle und Geräte an vorhandene Anschlüsse an. Wer genau was darf, zeigt unser Beitrag Küchenmontage: Was der Monteur übernimmt.
Die Küche des Vermieters durch eine eigene ersetzen
Ist die Küche mitvermietet, dürfen Sie sie nicht einfach abbauen. Sie brauchen eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Wie eine solche Vereinbarung aussieht und was sie bewirkt, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.04.2016 (BGH VIII ZR 198/15, berichtet von Haufe am 14.04.2016):
- Im Mietvertrag war für die Einbauküche ein Anteil von 17,71 € an der Gesamtmiete ausgewiesen.
- Die Parteien vereinbarten, dass die Mieterin eine eigene Küche einbaut, die alte Küche auf eigene Verantwortung sachgerecht einlagert und bei Mietende auf Verlangen den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. Die Miete blieb gleich.
- Die eingelagerte Küche wurde aus dem Keller gestohlen; die Haftpflichtversicherung der Mieterin zahlte dem Vermieter 2.790 €.
- Der BGH entschied: Die Mieterin darf die Miete nicht mindern. Solange sie ihre eigene Küche nutzt, schuldet der Vermieter keine Einbauküche – maßgeblich ist allein die Absprache.
Daraus folgt für Ihre eigene Vereinbarung: Die Miete bleibt meist gleich, auch wenn Sie die Vermieterküche nicht mehr nutzen. Sie lagern die alte Küche sauber und trocken und tragen das Risiko. Beim Auszug bauen Sie sie wieder ein, wenn der Vermieter das verlangt. Schreiben Sie all das ausdrücklich auf, dazu den Zustand der alten Küche mit Fotos.
Wer die Vermieterküche repariert
Solange Sie die Küche des Vermieters nutzen, müssen die mitvermieteten Geräte funktionieren. Laut Berliner Mieterverein gibt es aber keinen Anspruch auf eine neue Küche. Kleine Schäden kann der Vermieter nur umlegen, wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht; der Mieterverein nennt dafür Beträge bis etwa 120 €. Größere Schäden trägt der Vermieter.
Beim Auszug: abbauen, verkaufen oder ablösen lassen?
Ihre eigene Küche bleibt Ihr Eigentum. Beim Auszug müssen Sie die Wohnung nach § 546 BGB zurückgeben, in der Regel im Zustand bei Einzug. Für die Küche gibt es vier Wege:
- Mitnehmen: Nach § 539 Abs. 2 BGB dürfen Sie eine Einrichtung wegnehmen, mit der Sie die Wohnung versehen haben. Die Anschlüsse werden fachgerecht verschlossen, Wände und Boden so hinterlassen, wie es vereinbart war.
- An den Vermieter abgeben: Der Vermieter kann die Wegnahme nach § 552 Abs. 1 BGB abwenden, indem er eine angemessene Entschädigung zahlt – es sei denn, Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme. Eine Klausel, die Ihr Wegnahmerecht ausschließt, ist nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist (§ 552 Abs. 2 BGB).
- An den Nachmieter verkaufen: Das geht nur mit Einverständnis aller Beteiligten. Die Ablöse darf nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert stehen, sonst ist die Preisvereinbarung insoweit unwirksam (§ 4a Abs. 2 WoVermRG). Der Berliner Mieterverein setzt die Grenze bei 50 % über dem Zeitwert an.
- Einfach stehen lassen: Davon rät der Mieterverein ab. Er verweist auf das Landgericht Hamburg (2007): Das Zurücklassen einer kompletten Einbauküche kann Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsentschädigung begründen.
Achten Sie auf die Frist: Ihr Anspruch, die Wegnahme einer Einrichtung gestattet zu bekommen, verjährt nach § 548 Abs. 2 BGB sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses. Wer die Küche später holen will, muss das vorher mit dem Vermieter regeln.
Was eine gebrauchte Küche noch wert ist
Für die Ablöse braucht es einen realistischen Zeitwert. Der Berliner Mieterverein nennt als Faustregel: im ersten Jahr etwa 15 % Wertverlust, danach jährlich etwa 5 bis 10 %. Eine Küche, die 6.000 € gekostet hat, wäre nach dieser Faustregel nach fünf Jahren grob zwischen 3.350 € und 4.150 € wert (berechnet: 6.000 € minus 15 % = 5.100 €, danach vier Jahre je minus 10 % bzw. je minus 5 %). Rechnungen und Fotos helfen bei der Verhandlung.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
| Situation | Regel oder Zahl | Quelle |
|---|---|---|
| Eigene Küche aufstellen | Vermieter darf den Einbau nicht verbieten | AG Hamburg-Wandsbek 1993, nach Berliner Mieterverein |
| Neue Anschlüsse, Durchbruch für Abzugshaube | Zustimmung des Vermieters nötig | Berliner Mieterverein, MieterMagazin 11/2018 |
| Neue Leitungen Strom, Gas, Wasser | nur eingetragener Fachbetrieb | § 13 NAV, § 13 NDAV, § 12 AVBWasserV |
| Vermieterküche ersetzt und eingelagert | Miete bleibt; im Fall: Küchenanteil 17,71 €, Versicherung zahlte 2.790 € | BGH VIII ZR 198/15, 13.04.2016 |
| Wegnahme beim Auszug | erlaubt; Vermieter kann sie gegen angemessene Entschädigung abwenden | § 539 Abs. 2, § 552 BGB |
| Frist für die Wegnahme | Verjährung 6 Monate nach Mietende | § 548 Abs. 2 BGB |
| Ablöse durch Nachmieter | kein auffälliges Missverhältnis zum Wert; Faustgrenze 50 % über Zeitwert | § 4a WoVermRG; Berliner Mieterverein |
| Wertverlust einer Küche (Faustregel) | ca. 15 % im 1. Jahr, danach 5–10 % pro Jahr | Berliner Mieterverein |
| Küchenmontage bei DEKA | kleine IKEA-Küche ab ca. 379 €, Abbau und Aufbau beim Umzug 879–1.799 €, 59 € pro Monteur und Stunde | dekaumzug.de/kuechenmontage/, Stand Oktober 2026 |
Quellen: gesetze-im-internet.de (BGB, NAV, NDAV, AVBWasserV, WoVermRG), haufe.de (Bericht zu BGH VIII ZR 198/15 vom 14.04.2016), berliner-mieterverein.de (MieterMagazin 11/2018, Stand 31.10.2018), dekaumzug.de. Abgerufen am 15.10.2026.
Checkliste für die Vereinbarung mit dem Vermieter
- Welche Küche wird eingebaut (Plan, Hersteller, Maße)?
- Welche Anschlüsse ändern sich, und welcher Fachbetrieb führt das aus?
- Bei einer Vermieterküche: Wo wird sie gelagert, wer trägt das Risiko, wird sie beim Auszug wieder eingebaut?
- Was passiert beim Auszug mit Ihrer Küche: Mitnahme, Übernahme gegen Entschädigung oder Verkauf an den Nachmieter?
- Müssen Dübellöcher geschlossen und Fliesen wiederhergestellt werden?
- Unterschrift beider Seiten, Datum, Fotos vom Zustand vorher.
So macht es DEKA
Wir montieren Küchen aller Hersteller – beim Einzug in die Mietwohnung genauso wie beim Abbau, wenn Sie wieder ausziehen. Schränke, Arbeitsplatte, Ausschnitte und den Anschluss von Spüle und Geräten an vorhandene Anschlüsse übernehmen wir; neue Leitungen für Strom, Wasser oder Gas nur über einen eingetragenen Fachbetrieb, die Kosten stehen vorher im Angebot.
Unsere Richtwerte (Stand Oktober 2026): Aufbau einer kleinen IKEA-Küche ab ca. 379 €, Abbau, Transport und Wiederaufbau beim Umzug 879–1.799 €, Stundensatz 59 € pro Monteur. Den Festpreis nennen wir nach Fotos, Aufbauplan oder Aufmaß, bevor wir anfangen. Wir arbeiten von Mannheim aus in Heidelberg, Ludwigshafen und im Umkreis von rund 50 Kilometern, siehe auch Küchenmontage Heidelberg und Küchenmontage Kosten. Ziehen Sie samt Küche um, lesen Sie vorher Küche beim Umzug abbauen.
Steht ein ganzer Umzug an? Alles zu Umzügen in Mannheim finden Sie auf unserer Startseite, zu Heidelberg auf der Seite Umzug Heidelberg.
Häufige Fragen
Darf ich in meiner Mietwohnung eine eigene Küche einbauen?
Ja. Eine Küche gehört zur Einrichtung der Wohnung; der Berliner Mieterverein verweist auf das AG Hamburg-Wandsbek (1993), nach dem der Vermieter den Einbau nicht verbieten darf. Für bauliche Veränderungen wie neue Anschlüsse oder einen Wanddurchbruch für die Abzugshaube brauchen Sie aber seine Zustimmung.
Darf ich die Küche des Vermieters ausbauen und einlagern?
Nur mit einer Vereinbarung. Im Fall des BGH (VIII ZR 198/15 vom 13.04.2016) durfte die Mieterin ihre eigene Küche einbauen, musste die alte auf eigene Verantwortung einlagern und bei Mietende auf Verlangen wieder einbauen. Die Miete blieb unverändert, auch nach dem Diebstahl der eingelagerten Küche.
Muss ich meine Küche beim Auszug ausbauen?
In der Regel geben Sie die Wohnung im Zustand bei Einzug zurück (§ 546 BGB) und nehmen Ihre Küche mit (§ 539 Abs. 2 BGB). Der Vermieter kann die Wegnahme gegen eine angemessene Entschädigung abwenden (§ 552 BGB). Lassen Sie die Küche nicht ohne Absprache stehen.
Wie lange kann ich meine Küche nach dem Auszug noch holen?
Der Anspruch, die Wegnahme einer Einrichtung gestattet zu bekommen, verjährt nach § 548 Abs. 2 BGB sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses. Regeln Sie einen späteren Abholtermin schriftlich mit dem Vermieter.
Was kostet es, eine Küche in der Mietwohnung montieren zu lassen?
Bei DEKA kostet der Aufbau einer kleinen IKEA-Küche ab ca. 379 €; Abbau, Transport und Wiederaufbau beim Umzug liegen bei 879–1.799 €, der Stundensatz beträgt 59 € pro Monteur (Stand Oktober 2026). Neue Leitungen für Strom, Wasser oder Gas übernimmt ein eingetragener Fachbetrieb, die Kosten stehen vorher im Angebot.
