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Umzug

Halteverbotszone in Heidelberg beantragen: Stelle, Fristen, Kosten

10 Min. Lesezeit 19.10.2026 · aktualisiert 22.10.2026 DEKA Umzüge
Skizze: Antrag, zwei Halteverbotsschilder in einer Heidelberger Altstadtgasse und ein weißer DEKA-Transporter am Umzugstag
  • Zahlung erst nach dem Umzug
  • Festpreis schriftlich vorab
  • Versichert bis 5 Mio. €

Wer in Heidelberg umzieht, kennt das Problem vor der Haustür: In der Altstadt, in Bergheim, Neuenheim oder Handschuhsheim sind die Straßen schmal und die Parkplätze knapp. Steht am Umzugstag kein freier Platz für den Transporter bereit, tragen Sie jedes Möbelstück um den Block – und bezahlen jede Minute davon. Eine Halteverbotszone löst das, wenn sie rechtzeitig und richtig beantragt ist.

Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, welche Stelle in Heidelberg zuständig ist, was in den Antrag gehört, wie viele Tage vorher die Schilder stehen müssen, was die Stadt für das Aufstellen berechnet und was in der Fußgängerzone der Altstadt gilt. Alle Angaben stammen von den Seiten der Stadt Heidelberg und aus der Rechtsprechung, jeweils mit Quelle und Abrufdatum.

Was eine Halteverbotszone für den Umzug ist

Eine Halteverbotszone für einen Umzug ist eine vorübergehende Verkehrsregel für einen bestimmten Straßenabschnitt an einem bestimmten Tag. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet sie auf Antrag an. Rechtsgrundlage sind § 45 StVO (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) und § 46 StVO (Ausnahmegenehmigungen). Aufgestellt werden die bekannten Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) oder 286 (eingeschränktes Haltverbot) aus Anlage 2 der StVO, jeweils mit einem Zusatzschild für Datum und Uhrzeit.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Schritten, die viele zusammenwerfen:

  • Die Anordnung: Die Behörde erlaubt die Zone für Ort, Tag und Länge. Ohne Anordnung sind Schilder wirkungslos, und niemand darf abgeschleppt werden.
  • Die Beschilderung: Jemand muss die Schilder rechtzeitig aufstellen und nach dem Umzug wieder abholen. Das erledigt in Heidelberg nicht automatisch die Behörde, die den Antrag bearbeitet.

Wer in Heidelberg zuständig ist

In Heidelberg ist die Straßenverkehrsbehörde beim Amt für Mobilität angesiedelt. Für Umzüge gibt es dort ein eigenes Sachgebiet „Umzüge, Einfahrtsgenehmigungen, Containerstellungen, Handwerkerparkausweis“. Laut Behördenwegweiser der Stadt (Abruf 15.10.2026) gilt:

  • Adresse: Amt für Mobilität, Bergheimer Straße 111, 69115 Heidelberg
  • E-Mail für Umzüge: vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de
  • Telefon: 06221 58-30518, 58-30535 oder 58-30587
  • Besuchszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Für die Halteverbotszone ist also nicht das Bürgeramt zuständig – dort melden Sie sich erst nach dem Umzug an. Wer den Antrag an die falsche Stelle schickt, verliert Zeit.

Der Antrag: Was hineingehört

Nach der Verfahrensbeschreibung der Stadt Heidelberg (Freigabe durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 23.07.2026) stellen Sie den Antrag persönlich oder schriftlich und formlos. Unterlagen müssen Sie nicht beilegen. Alternativ gibt es den Online-Antrag „Umzug – Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone“ im virtuellen Rathaus, der von dieser Seite verlinkt ist.

In den Antrag gehören:

  1. Vor- und Nachname
  2. alte und neue Adresse
  3. Telefonnummer für Rückfragen
  4. Zweck: Umzug
  5. Datum und Zeitraum, zum Beispiel 7 bis 18 Uhr
  6. der genaue Bereich, am besten mit einer kleinen Skizze: Hausnummer, Straßenseite, Anfang und Ende der Zone
  7. die Länge der Zone, die sich nach dem Umzugsfahrzeug richtet

Ziehen Sie innerhalb Heidelbergs um, brauchen Sie meist zwei Zonen: eine vor der alten und eine vor der neuen Wohnung. Beantragen Sie beide im selben Schreiben. Liegt eine der beiden Adressen in Mannheim, Ludwigshafen oder einer anderen Gemeinde, ist dort die jeweilige Straßenverkehrsbehörde zuständig, und es gelten deren Regeln.

Wie lang die Zone sein sollte

Die Stadt nennt keine feste Meterzahl, sondern verweist auf das Fahrzeug. Planen Sie die Länge des Transporters ein, dazu Platz hinter dem Fahrzeug für Rampe oder Ladebordwand und ein paar Meter zum Rangieren. Fragen Sie Ihre Umzugsfirma, mit welchem Fahrzeug sie kommt, bevor Sie den Antrag abschicken. Eine zu kurze Zone ist am Umzugstag nicht mehr zu ändern.

Wie viele Tage vorher die Schilder stehen müssen

Hier gibt es zwei Angaben der Stadt und ein Urteil, die zusammenpassen:

Die sichere Regel lautet deshalb: Die Schilder stehen spätestens am vierten Tag vor dem Umzug. Für einen Umzug am Samstag heißt das: Aufstellen bis Dienstag. Der Antrag muss entsprechend früher bei der Behörde sein. Eine Bearbeitungszeit nennt die Stadt nicht. Rechnen Sie deshalb lieber mit zwei bis drei Wochen Vorlauf für den Antrag.

Wer die Schilder aufstellt – und was das kostet

Die Schilder darf laut Stadt nur der zuständige Straßenbaulastträger oder eine beauftragte Fachfirma aufstellen, zum Beispiel ein Umzugsunternehmen. Die Fachfirma muss ihre Sachkunde auf Anforderung nachweisen. Selbst gebastelte Schilder oder geliehene Schilder ohne Anordnung schützen Sie nicht.

In Heidelberg haben Sie zwei Wege:

  1. Über die Stadt: Die ASZ Heidelberg stellt Halteverbotsschilder auf Antrag auf. Voraussetzung ist die verkehrsrechtliche Anordnung des Amts für Mobilität. Sie schicken die Anordnung per E-Mail an strassenreinigung@heidelberg.de, dazu Rechnungsanschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum für die Rechnung. Der Preis: 88,15 € zuzüglich Mehrwertsteuer für zwei bis fünf Schilder an einem Standort, 119,80 € zuzüglich Mehrwertsteuer für zwei bis fünf Schilder an zwei Standorten desselben Kunden (Abruf 15.10.2026).
  2. Über die Umzugsfirma: Viele Umzugsunternehmen übernehmen Antrag, Aufstellen, Protokoll und Abholen als Paket. Das spart Ihnen Wege und die Abstimmung zwischen Behörde und Schilderdienst.

Dazu kommt die Verwaltungsgebühr für die Anordnung selbst. Ihre Höhe richtet sich laut Stadt nach der gültigen Gebührenordnung; die Stadtseiten nennen keinen festen Betrag. Fragen Sie beim Sachgebiet nach, wenn Sie selbst beantragen.

Umzug in der Altstadt: die Fußgängerzone

Große Teile der Altstadt rund um die Hauptstraße sind Fußgängerzone. Laut Stadt Heidelberg (Abruf 15.10.2026) gilt:

  • Be- und Entladen ist werktags von 6 bis 11 Uhr erlaubt.
  • Außerhalb dieser Zeit brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Sie kostet 10 € für ein bis fünf Tage.
  • Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin beim Amt für Mobilität sein, mit Standort, Datum, Zeitfenster, Kennzeichen und Rechnungsanschrift.
  • Für Sonn- und Feiertage gibt es keine Ausnahmegenehmigung.
  • Die Genehmigung liegt während der Fahrt gut sichtbar im Fahrzeug. Die Regel gilt in allen Bereichen der Fußgängerzone, auch dort, wo keine Poller stehen.

Für einen Umzug in der Altstadt heißt das praktisch: Wer bis 11 Uhr fertig beladen hat, kommt ohne Genehmigung aus. Ein ganzer Umzugstag braucht die Ausnahmegenehmigung – und die hat mit zwei Wochen die längste Frist im ganzen Ablauf. Planen Sie sie zuerst.

Der Zeitplan für Ihren Umzug in Heidelberg

  1. Vier bis sechs Wochen vorher: Umzugstermin festlegen, Umzugsfirma beauftragen, Fahrzeug und Länge der Zone klären.
  2. Drei Wochen vorher: Antrag auf Halteverbotszone beim Amt für Mobilität stellen, für beide Adressen. Bei einem Umzug in der Altstadt-Fußgängerzone gleichzeitig die Ausnahmegenehmigung beantragen (spätestens zwei Wochen vorher).
  3. Nach der Anordnung: Schilderdienst beauftragen, entweder bei der ASZ Heidelberg oder über die Umzugsfirma.
  4. Spätestens vier Tage vorher: Schilder stehen. Ein Foto mit Datum von jedem Schild und den bereits parkenden Autos hilft, falls es später Streit ums Abschleppen gibt.
  5. Am Umzugstag: Steht trotzdem ein Auto in der Zone, wenden Sie sich an die Polizei. Laut Stadt kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, die Kosten trägt der Halter.
  6. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug: Anmelden beim Bürgeramt (§ 17 Abs. 1 BMG).

Fristen und Kosten in Heidelberg auf einen Blick

PunktWertQuelle
Zuständige StelleAmt für Mobilität, Sachgebiet Umzüge, Bergheimer Straße 111Stadt Heidelberg, Behördenwegweiser
Form des Antragsformlos, persönlich, schriftlich oder online; keine UnterlagenVerfahrensbeschreibung, Freigabe 23.07.2026
Schilder vor dem Terminmindestens 72 Stunden (Stadt), 4 Tage (ASZ)Stadt Heidelberg; ASZ Heidelberg
Kostenpflichtiges Abschleppenerst ab dem 4. Tag nach dem AufstellenBVerwG 3 C 25.16, 24.05.2018
Schilder aufstellen lassen (ASZ)88,15 € zzgl. MwSt. (1 Standort), 119,80 € zzgl. MwSt. (2 Standorte)ASZ Heidelberg
Lieferzeit Fußgängerzone Altstadtwerktags 6 bis 11 UhrStadt Heidelberg
Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone10 € für 1 bis 5 Tage, Antrag mindestens 2 Wochen vorherStadt Heidelberg
Anmeldung der neuen Wohnunginnerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug§ 17 Abs. 1 BMG

Quellen: heidelberg.de (Behördenwegweiser Verkehrsrecht; Verfahrensbeschreibungen „Haltverbotzone für Umzug einrichten“ und „Vorübergehendes Haltverbot einrichten“; Befahren der Fußgängerzone), asz.heidelberg.de (Halteverbotsschilder), bverwg.de (Pressemitteilung 33/2018), gesetze-im-internet.de (StVO, BMG). Abgerufen am 15.10.2026. Die Verwaltungsgebühr für die Anordnung nennt die Stadt nicht; sie richtet sich nach der Gebührenordnung.

Vier Fehler, die einen Umzug in Heidelberg teuer machen

  • Zu spät beantragt: Wer erst eine Woche vorher an die Zone denkt, schafft Antrag, Anordnung und vier Tage Vorlauf der Schilder kaum noch. Dann bleibt nur Parken in zweiter Reihe, mit Risiko für ein Bußgeld.
  • Nur eine Adresse bedacht: Am Ziel fehlt der Platz genauso wie am Start. Die zweite Zone kostet beim Schilderdienst der Stadt weniger als ein zweiter Auftrag.
  • Altstadt ohne Ausnahmegenehmigung: Nach 11 Uhr darf der Wagen ohne Genehmigung nicht mehr in die Fußgängerzone. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen.
  • Keine Fotos: Ohne Beleg, wann die Schilder standen, wird jeder Streit ums Abschleppen schwierig.

So macht es DEKA

Heidelberg gehört zu unserem Einsatzgebiet – die Altstadt genauso wie Neuenheim, Handschuhsheim oder der Boxberg. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Halteverbotszone an beiden Adressen: Antrag beim Amt für Mobilität, Aufstellen der Schilder mit ausreichendem Vorlauf und Abholen nach dem Umzug. Nach unserer Preisliste ab Oktober 2026 kostet die Zone auf Wunsch 60–130 €; die behördliche Gebühr weisen wir im Angebot getrennt aus.

Richtwerte für einen Umzug in der Region (bis 100 km), Erdgeschoss oder mit Aufzug: 1 Zimmer 299–419 €, 2 Zimmer 479–719 €, 3 Zimmer 559–749 €, 4 Zimmer oder Haus 779–1.159 €. Ohne Aufzug kommen 6 % (1. bis 2. Stock) bzw. 14 % (ab dem 3. Stock) dazu. Für Studierende gibt es den Umzug eines WG-Zimmers ab 79 €. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich, bevor wir anfangen – meist innerhalb von 60 Minuten. Wir arbeiten von Mannheim aus in Heidelberg, Ludwigshafen und im Umkreis von rund 50 Kilometern. Alles zu Umzügen in Heidelberg finden Sie auf unserer Seite Umzug Heidelberg, zu Mannheim auf der Startseite.

Halteverbotszone mit Festpreis anfragen

Sie planen Ihren Umzug lieber selbst? Die allgemeinen Schritte für jede Stadt stehen in unserem Ratgeber Halteverbot für den Umzug beantragen. Wer in die Mannheimer Innenstadt zieht, findet die dortigen Regeln im Beitrag Umzug in den Mannheimer Quadraten.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich in Heidelberg eine Halteverbotszone für den Umzug?

Beim Amt für Mobilität der Stadt Heidelberg, Sachgebiet Umzüge, Bergheimer Straße 111. Der Antrag ist formlos per E-Mail an vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de, schriftlich, persönlich oder über das Online-Formular im virtuellen Rathaus möglich. Unterlagen müssen Sie nicht beilegen.

Wie viele Tage vorher müssen die Halteverbotsschilder in Heidelberg stehen?

Die Stadt verlangt mindestens 72 Stunden, die ASZ Heidelberg vier Tage. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2018 (3 C 25.16) darf erst ab dem vierten Tag kostenpflichtig abgeschleppt werden. Stellen Sie die Schilder deshalb spätestens vier Tage vor dem Umzug auf.

Was kostet eine Halteverbotszone in Heidelberg?

Für das Aufstellen von zwei bis fünf Schildern berechnet die ASZ Heidelberg 88,15 € zuzüglich Mehrwertsteuer an einem Standort und 119,80 € zuzüglich Mehrwertsteuer an zwei Standorten. Dazu kommt die Verwaltungsgebühr für die Anordnung nach der Gebührenordnung der Stadt. Bei DEKA kostet die Zone auf Wunsch 60–130 €, die Behördengebühr steht getrennt im Angebot.

Darf der Umzugswagen in die Fußgängerzone der Heidelberger Altstadt fahren?

Werktags von 6 bis 11 Uhr ist Be- und Entladen erlaubt. Für die übrige Zeit brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung des Amts für Mobilität. Sie kostet 10 € für ein bis fünf Tage und muss mindestens zwei Wochen vorher beantragt werden. An Sonn- und Feiertagen gibt es keine Ausnahme.

Wer darf die Halteverbotsschilder aufstellen?

Nur der zuständige Straßenbaulastträger oder eine beauftragte Fachfirma, zum Beispiel ein Umzugsunternehmen, das seine Sachkunde auf Anforderung nachweist. In Heidelberg stellt die ASZ Heidelberg Schilder auf Antrag auf, wenn die Anordnung des Amts für Mobilität vorliegt.

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