Die Treppen werden mühsam, die Wohnung ist zu groß geworden, der Weg zum Arzt zu weit. Irgendwann steht für viele ältere Menschen ein Umzug an: in eine kleinere, barrierefreie Wohnung, ins betreute Wohnen, in die Nähe der Kinder oder in ein Pflegeheim.
Ein Seniorenumzug ist mehr als ein Transport. Oft wird ein Haushalt aus 40 oder 50 Jahren auf die Hälfte verkleinert. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf Schritt für Schritt, gibt Tipps für das Aussortieren, erklärt den möglichen Zuschuss der Pflegekasse und nennt Richtpreise für Mannheim, Heidelberg und Umgebung. Unser Angebot finden Sie auf der Seite Seniorenumzug in Mannheim.
Der richtige Zeitpunkt
Planen Sie acht bis zwölf Wochen ein. Das hat einen einfachen Grund: Mieter haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Auch beim Umzug in ein Pflegeheim gibt es dafür kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Fragen Sie den Vermieter trotzdem früh nach einem Aufhebungsvertrag oder einem Nachmieter – viele Vermieter sind dazu bereit. Wer bei einem Umzug ins Pflegeheim den Mietvertrag kündigen darf und wie die alte Wohnung geräumt wird, erklärt unser Ratgeber Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim.
Wichtiger als das Datum ist oft das Tempo. Ältere Menschen brauchen für Entscheidungen mehr Zeit. Wer erst zwei Wochen vor dem Termin mit dem Aussortieren beginnt, setzt alle unter Druck.
Der Ablauf in fünf Schritten
1. Gespräch und Besichtigung
Am Anfang steht ein ruhiges Gespräch, am besten mit der Person, die umzieht, und einem Angehörigen. Bei der kostenlosen Besichtigung – vor Ort oder per Video – sehen wir, wie viel mitgeht, wo es eng wird und welche Hilfe gebraucht wird.
2. Möbelplan für die neue Wohnung
Besorgen Sie den Grundriss der neuen Wohnung und messen Sie die wichtigsten Möbel aus. So sehen Sie früh, was Platz hat. Das Bett, der Lieblingssessel und die vertrauten Dinge kommen zuerst auf den Plan, dann der Rest.
3. Aussortieren
Alles, was nicht mitkommt, bekommt eine Bestimmung: an die Familie geben, verkaufen, spenden oder entsorgen. Wie das gelingt, ohne jemanden zu verletzen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
4. Der Umzugstag
Die Person, die umzieht, muss am Umzugstag nichts tragen und nichts packen. Ideal ist, wenn sie den Vormittag bei Angehörigen verbringt und am Nachmittag in eine Wohnung kommt, in der das Bett schon steht.
5. Einrichten und alte Wohnung räumen
Lampen anschließen, Bilder aufhängen, Vorhänge anbringen, Küche einräumen – erst dann fühlt sich die neue Wohnung wie ein Zuhause an. Die alte Wohnung wird anschließend geräumt und besenrein übergeben. Beides aus einer Hand spart Termine und Abstimmung.
Verkleinern, ohne zu verletzen
- Die Person entscheidet selbst. Angehörige helfen und machen Vorschläge, entscheiden aber nicht über den Kopf hinweg.
- Erinnerungen bewahren, nicht alle Dinge. Ein Foto vom alten Esstisch, an dem die Familie Weihnachten gefeiert hat, ist leichter mitzunehmen als der Tisch selbst.
- Jetzt verschenken. Viele ältere Menschen freuen sich, wenn die Enkel das Geschirr oder die Uhr schon heute bekommen.
- Raum für Raum. Nicht alles an einem Tag. Zwei Stunden am Stück reichen, dann ist Pause.
- Vertraute Ordnung. Wenn Kleiderschrank, Küche und Nachttisch in der neuen Wohnung so eingeräumt werden wie vorher, findet man sich schneller zurecht.
Weitere Ideen für die Vorbereitung finden Sie in unserem Leitfaden für Seniorenumzüge im Rhein-Neckar-Gebiet und im Artikel über barrierefreie Umzüge.
Am Umzugstag: Das gehört in die Handtasche
Diese Dinge sollten bei der Person bleiben und nicht in einen Karton:
- Medikamente für mindestens drei Tage und der Medikationsplan
- Brille, Hörgerät, Ladegeräte, Gehhilfe
- Ausweis, Versichertenkarte, Pflegeunterlagen
- Telefonliste mit Hausarzt, Pflegedienst und Angehörigen
- Schlüssel für die neue Wohnung
Zuschuss der Pflegekasse: Was möglich ist
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dazu kann auch ein Umzug gehören – dann, wenn die neue Wohnung die Pflege zu Hause erleichtert oder ein selbstständigeres Leben ermöglicht, zum Beispiel weil sie ebenerdig oder mit Aufzug erreichbar ist.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025). Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Für den Umzug in ein Pflegeheim gilt diese Leistung in der Regel nicht. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Betrag und den Voraussetzungen.
So gehen Sie vor:
- Rufen Sie die Pflegekasse an und fragen Sie, ob der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden kann.
- Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug und legen Sie das schriftliche Angebot der Umzugsfirma bei.
- Warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie den Auftrag fest vergeben, oder klären Sie, ob Sie vorher beginnen dürfen.
Zusätzlich lässt sich ein Teil der Kosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen (§ 35a EStG). Lassen Sie sich dazu von Ihrer Steuerberatung beraten. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Umzug steuerlich absetzen.
Was ein Seniorenumzug kostet
Die Kosten setzen sich meist aus zwei Teilen zusammen: dem Umzug selbst und der Räumung der alten Wohnung. Unsere Richtwerte im Nahbereich ab Oktober 2026:
- Umzug 1 Zimmer: 499 – 699 €
- Umzug 2 Zimmer: 799 – 1.199 €
- Umzug 3 Zimmer: 929 – 1.259 €
- Teilräumung der alten Wohnung oder des Kellers: 329 – 829 €
- Komplette Haushaltsauflösung: 959 – 1.659 €
Gut erhaltene Möbel, die nicht mitgehen, können bei der Räumung angerechnet werden und senken den Preis. Umzugskartons und Halteverbotszone (60 – 130 €) werden gesondert berechnet. Ihren genauen Preis bekommen Sie als schriftlichen Festpreis. Eine erste Schätzung liefern unser Umzugskosten-Rechner und der Entrümpelungs-Kostenrechner. Mehr zur Räumung lesen Sie auf der Seite Haushaltsauflösung.
Mannheim und Heidelberg: die Behördengänge
- Ummelden: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, in Mannheim beim Bürgerservice, in Heidelberg beim Bürgeramt. Das gilt auch beim Einzug in ein Pflegeheim. Angehörige können die Anmeldung mit schriftlicher Vollmacht übernehmen.
- Pflegedienst und Hausarzt: neue Adresse mitteilen und bei einem Wechsel des Stadtteils klären, ob der Pflegedienst weiter zuständig ist.
- Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank: neue Adresse melden.
- Post: einen Nachsendeauftrag einrichten.
Häufige Fragen
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Seniorenumzug?
Unter Umständen ja. Mit Pflegegrad kann ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden, wenn die neue Wohnung die Pflege erleichtert – bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025). Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug.
Wie lange dauert ein Seniorenumzug?
Der Umzug selbst ist meist an einem Tag erledigt. Die Vorbereitung mit dem Aussortieren sollte dagegen mehrere Wochen bekommen.
Können Sie auch die alte Wohnung räumen?
Ja. Wir ziehen um und räumen anschließend die alte Wohnung besenrein – auf Wunsch am selben oder am nächsten Tag. Verwertbares Inventar rechnen wir an.
Muss die Person am Umzugstag dabei sein?
Nein. Oft ist es angenehmer, wenn sie den Tag bei Angehörigen verbringt und erst kommt, wenn Bett und wichtigste Möbel stehen. Ein Angehöriger sollte als Ansprechpartner vor Ort sein.
Seniorenumzug mit DEKA
Wir nehmen uns Zeit: für das Gespräch, für die Planung und am Umzugstag. Wir packen, bauen ab und auf, hängen Lampen und Bilder auf und räumen auf Wunsch die alte Wohnung. Die Besichtigung ist kostenlos, vor Ort oder per Video. Sie bekommen einen schriftlichen Festpreis vorab – das Angebot können Sie auch bei der Pflegekasse einreichen. Bezahlt wird erst nach getaner Arbeit, ohne Anzahlung. DEKA ist bis 5 Mio. € versichert. Mehr zum Seniorenumzug.
Rufen Sie uns an unter 0176 43190128 (täglich 8–20 Uhr) oder schicken Sie uns eine Anfrage – Sie hören innerhalb von 60 Minuten von uns.









