Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim zieht, passiert vieles gleichzeitig: Der Heimplatz wird frei, oft mit wenigen Tagen Vorlauf. Die Wohnung ist noch gemietet, die Miete läuft weiter, und in den Zimmern steht ein ganzes Leben. Ins neue Zimmer passt davon nur ein kleiner Teil. Der Rest muss sortiert, verteilt und geräumt werden – meist von Angehörigen, die nebenbei arbeiten und den Umzug emotional mittragen.
Dieser Ratgeber ordnet die Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim in der richtigen Reihenfolge: wer den Mietvertrag kündigen darf, welche Fristen gelten, was die doppelten Kosten bedeuten, was ins Heimzimmer passt und wie die Wohnung am Ende besenrein an den Vermieter geht. Alle Fristen und Zahlen sind mit Quelle angegeben.
Zuerst klären: Wer darf kündigen und den Haushalt auflösen?
Die wichtigste Frage steht ganz am Anfang, und an ihr hängt der ganze Zeitplan. Den Mietvertrag kündigen und den Haushalt auflösen darf nur, wer dazu berechtigt ist. Es gibt drei Fälle.
1. Die Mutter oder der Vater entscheidet selbst
Ist der Elternteil geschäftsfähig, unterschreibt er die Kündigung selbst. Angehörige können alles vorbereiten, aber die Unterschrift kommt von der Mieterin oder dem Mieter. Das ist der einfachste Weg, und er geht am schnellsten.
2. Es gibt eine Vorsorgevollmacht
Viele Familien haben eine Vorsorgevollmacht nach dem Muster des Bundesministeriums der Justiz. Das Formular des BMJ (Stand Januar 2023) enthält unter Punkt 2 „Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten“ den Satz: „Sie darf Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.“ Entscheidend ist das Kreuz bei „ja“. Ist es gesetzt, kann die bevollmächtigte Person kündigen und die Wohnung räumen lassen, ohne ein Gericht zu fragen. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie irgendetwas anderes planen.
3. Ein Betreuer ist bestellt
Gibt es keine Vollmacht und kann der Elternteil nicht mehr selbst entscheiden, ist ein rechtlicher Betreuer zuständig. Für ihn gelten seit 2023 strenge Regeln aus § 1833 BGB („Aufgabe von Wohnraum des Betreuten“):
- Will der Betreuer die Wohnung aufgeben, muss er das dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen, mit Gründen und der Sichtweise des Betreuten.
- Für die Kündigung des Mietvertrags braucht er die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter.
- Die Wohnung darf nur aufgegeben werden, wenn die Voraussetzungen des § 1821 BGB vorliegen, also etwa wenn die Wohnung trotz aller Mittel nicht mehr zu finanzieren ist oder die Pflege zu Hause die Gesundheit erheblich gefährden würde.
Die gerichtliche Genehmigung kostet Zeit. Rechnen Sie sie in den Zeitplan ein und beginnen Sie nicht mit dem Räumen, bevor sie vorliegt.
Ein häufiger Irrtum: Ehepartner oder Kinder dürfen nicht allein deshalb kündigen, weil sie Angehörige sind. Das Notvertretungsrecht für Ehegatten nach § 1358 BGB gilt seit dem 01.01.2023 nur für die Gesundheitssorge, also für Behandlungen, Krankenhaus- und Behandlungsverträge, und endet spätestens nach sechs Monaten (Haufe, 30.01.2023). Für Mietvertrag und Wohnung braucht es eine Vollmacht oder eine Betreuung.
Die Kündigungsfrist: Warum die Miete weiterläuft
Für Mieter gilt die gesetzliche Frist aus § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Das sind knapp drei Monate. Eine Vereinbarung, die den Mieter schlechter stellt, ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Ein eigenes Sonderkündigungsrecht wegen des Umzugs ins Pflegeheim sieht das Gesetz nicht vor.
In der Praxis heißt das: Ab dem Einzug ins Heim zahlt die Familie meist zwei bis drei Monate lang Heimplatz und Miete gleichzeitig. Drei Dinge helfen:
- Sofort kündigen, sobald der Heimplatz sicher ist – nicht erst, wenn die Wohnung leer ist. Jeder Tag Verzögerung über den dritten Werktag hinaus kostet einen ganzen Monat Miete.
- Mit dem Vermieter sprechen. Viele Vermieter sind zu einem früheren Auszug per Aufhebungsvertrag bereit, wenn die Wohnung schnell frei und besenrein übergeben wird oder ein Nachmieter bereitsteht. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Räumen innerhalb der Frist. Die Haushaltsauflösung sollte so geplant sein, dass die Übergabe vor dem Ende der Kündigungsfrist stattfindet. Sonst kann der Vermieter für die Zeit danach eine Nutzungsentschädigung verlangen (§ 546a BGB).
Was die doppelte Belastung bedeutet
Wie stark die Familie in diesen Wochen belastet ist, zeigt der Eigenanteil im Pflegeheim. Laut Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung Baden-Württemberg (Pressemitteilung vom 14.07.2026, Stand 01.07.2026) zahlen Bewohnerinnen und Bewohner in Baden-Württemberg im ersten Jahr im Schnitt 3.657 € im Monat aus eigener Tasche. Darin stecken unter anderem 1.153 € für Unterkunft und Verpflegung und 463 € Investitionskosten. Mit jeder Monatsmiete, die parallel läuft, kommt der volle Betrag der alten Wohnung dazu.
Fristen und Kosten auf einen Blick
| Punkt | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist der Mieterin / des Mieters | Zugang bis zum 3. Werktag, wirksam zum Ende des übernächsten Monats | § 573c Abs. 1 BGB |
| Kündigung durch einen Betreuer | nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts | § 1833 Abs. 3 BGB |
| Notvertretung durch Ehegatten | nur Gesundheitssorge, höchstens 6 Monate | § 1358 BGB; Haufe, 30.01.2023 |
| Eigenanteil Pflegeheim BW, 1. Jahr | 3.657 € pro Monat (Durchschnitt) | vdek BW, Stand 01.07.2026 |
| Eigenanteil nach mehr als 12 / 24 / 36 Monaten | 3.297 € / 2.817 € / 2.216 € pro Monat | vdek BW, Stand 01.07.2026 |
| Zimmergröße im Heim (BW) | Einzelzimmer, mindestens 14 m² ohne Vorraum oder 16 m² mit Vorraum | § 3 LHeimBauVO vom 18.04.2011 |
| Anmeldung am neuen Wohnort | innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug | § 17 Abs. 1 BMG |
| Rundfunkbeitrag | keine Anmeldepflicht bei vollstationärer Pflege, Abmeldung mit Bestätigung des Heims | rundfunkbeitrag.de |
Quellen: gesetze-im-internet.de (BGB, BMG), vdek.com (Pressemitteilung vom 14.07.2026), haufe.de (30.01.2023), umwelt-online.de (Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg, GBl. 2011 S. 197), rundfunkbeitrag.de (Bewohner von Pflegeeinrichtungen). Abgerufen am 15.10.2026. Der Eigenanteil ist ein Landesdurchschnitt; der Betrag Ihres Heims steht im Heimvertrag.
Was ins Heimzimmer passt
In Baden-Württemberg steht jedem Bewohner ein Einzelzimmer zu. Nach § 3 der Landesheimbauverordnung hat es mindestens 14 m² ohne Vorraum oder 16 m² mit Vorraum; Bad und Flur zählen nicht mit. Was das Heim stellt, etwa Pflegebett, Nachttisch oder Schrank, ist von Haus zu Haus verschieden. Fragen Sie vorher, was gestellt wird und was Sie mitbringen dürfen.
Bewährt hat sich, nicht nach Zimmern, sondern nach Bedeutung zu packen:
- Der Lieblingssessel oder ein vertrautes kleines Möbelstück, das den Raum sofort bekannt macht.
- Fotos, Bilder und ein paar Erinnerungsstücke für Wand und Fensterbank.
- Kleidung für zwei Jahreszeiten, beschriftet nach den Vorgaben des Heims.
- Eine Lampe, eine Decke, eine Uhr – Dinge, die jeden Tag benutzt werden.
- Wichtige Unterlagen bleiben bei den Angehörigen oder der bevollmächtigten Person, nicht im Zimmer.
Lassen Sie die Mutter oder den Vater so weit wie möglich selbst auswählen. Wer mitentscheidet, fühlt sich im neuen Zimmer oft schneller zu Hause.
Der Ablauf der Haushaltsauflösung in fünf Schritten
- Berechtigung klären und kündigen: Vollmacht prüfen oder Genehmigung des Betreuungsgerichts beantragen, dann sofort kündigen.
- Markieren: Mit farbigen Punkten kennzeichnen, was ins Heim kommt, was Familienmitglieder übernehmen und was verkauft oder verschenkt wird. Alles ohne Punkt wird geräumt.
- Unterlagen sichern: Mietvertrag, Versicherungen, Bankunterlagen, Rentenbescheide, Fotos und Briefe zuerst aus der Wohnung holen – vor jedem Räumtag.
- Umzug ins Heim: Die ausgewählten Möbel und Kartons kommen ins neue Zimmer, idealerweise vor oder am Einzugstag.
- Räumen und übergeben: Der Rest wird geräumt, die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben, mit Protokoll und Zählerständen.
Was nebenbei erledigt werden muss
- Ummelden: Wer ins Heim zieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen an der neuen Adresse an (§ 17 Abs. 1 BMG).
- Rundfunkbeitrag: Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung sind laut Beitragsservice nicht anmeldepflichtig. Die Abmeldung erfolgt mit einem eigenen Formular, das die Einrichtung bestätigt; Angehörige oder Betreuer dürfen es ausfüllen.
- Verträge: Strom, Telefon, Internet, Zeitungen und Mitgliedschaften zum Auszugsdatum kündigen, Post per Nachsendeauftrag umleiten.
So macht es DEKA
Hinter einer Haushaltsauflösung steht oft ein Umzug ins Pflegeheim. Wir nehmen uns deshalb Zeit für das Vorgespräch – auf Wunsch mit Angehörigen, Betreuern oder dem Pflegedienst – und räumen nur, was nicht mitkommt. Auf Wunsch bringen wir auch die ausgewählten Möbel ins neue Zimmer. Verwertbares rechnen wir an; bei gut erhaltenen Haushalten senkt das den Preis spürbar.
Unsere Festpreise inklusive Mehrwertsteuer (Preisliste ab Oktober 2026): Keller oder Teilräumung 329–399 €, 2-Zimmer-Wohnung (ca. 55 m²) mit Kellerraum ab ca. 429 €, komplette Wohnungs- oder Haushaltsauflösung 549–1.339 €. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach Fotos oder Besichtigung, bevor wir anfangen. Einen Termin bekommen Sie meist 3–7 Werktage nach dem Auftrag, bei freier Kapazität auch kurzfristig. Wir arbeiten von Mannheim aus in Heidelberg, Ludwigshafen und im Umkreis von rund 50 Kilometern: Entrümpelung Mannheim, Entrümpelung Heidelberg und für den Transport ins Heim unser Seniorenumzug.
Sie planen auch einen eigenen Umzug in der Region? Alles zu Umzügen in Mannheim steht auf unserer Startseite, zu Heidelberg auf der Seite Umzug Heidelberg.
Häufige Fragen
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Mieterin ins Pflegeheim zieht?
Nein. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 1 BGB: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats, wirksam zum Ende des übernächsten Monats. Ein früherer Auszug ist nur möglich, wenn der Vermieter einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Dürfen Kinder den Mietvertrag der Eltern kündigen?
Nur mit einer Vorsorgevollmacht, die Wohnungsangelegenheiten und die Kündigung umfasst, oder als bestellter Betreuer. Das Notvertretungsrecht für Ehegatten nach § 1358 BGB gilt nur für die Gesundheitssorge, nicht für Mietvertrag oder Wohnung.
Braucht ein Betreuer für die Wohnungsauflösung eine Genehmigung?
Ja. Nach § 1833 Abs. 3 BGB braucht der Betreuer für die Kündigung des Mietvertrags über die selbst genutzte Wohnung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die geplante Aufgabe der Wohnung muss er dem Gericht vorher unverzüglich anzeigen.
Was kostet eine Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?
Bei DEKA kostet eine komplette Wohnungs- oder Haushaltsauflösung 549–1.339 € inklusive Mehrwertsteuer, eine 2-Zimmer-Wohnung mit Kellerraum ab ca. 429 € (Preisliste ab Oktober 2026). Verwertbare Möbel rechnen wir an. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach Fotos oder Besichtigung.
Muss im Pflegeheim weiter Rundfunkbeitrag gezahlt werden?
Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung sind nicht anmeldepflichtig. Die bisherige Wohnung wird mit dem Formular „Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung“ abgemeldet, das die Einrichtung bestätigt. Angehörige oder Betreuer können es ausfüllen.














